Voraussetzungen für die Gewährung eines finanziellen Zuschusses
Krebspatienten können unter den folgenden Voraussetzungen beim Krebsverband Baden-Württemberg eine finanzielle Unterstützung beantragen:
1. Eine finanzielle Unterstützung ist nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Krankheitsbeginn möglich.
2. Wohnort ist in Baden-Württemberg
3. Zur Bewilligung einer Zuwendung sind folgende monatliche Einkommensgrenzen maßgeblich:
Nach Abzug der angemessenen Miet- und Heizkosten verbleibt ein Netto-Einkommen von maximal 502 EUR (bei Alleinstehenden) bzw. 953 EUR (bei Ehepaaren/ eheähnlichen Gemeinsschaften gemeinsam).
Die monatliche Einkommensgrenze erhöht sich bei…
Kindern bis 5 Jahren | um 318 EUR |
Kindern von 6 bis 13 Jahren | um 348 EUR |
Kindern von 14 bis 17 Jahren | um 420 EUR |
Kindern ab 18 Jahren (solange kindergeldbezugsberechtigt) | um 402 EUR |
Diese Beträge entsprechen den Bürgergeld-Regelsätzen, Stand: 01.01.2023.
4. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Vollständig ausgefüllter Antrag – Unterschrift nicht vergessen
- Ausgefüllter ärztlicher Befund (Datum der Erstdiagnose muss unbedingt angegeben sein)
- Nachweis der Mietkosten bzw. Hausbelastung (z. B. Kopie des Mietvertrags, Überweisungsträger)
- Nachweis der Einkommen aller Haushaltsangehörigen
Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Anträge zu verlängerten Bearbeitungszeiten führen.
Antrag auf finanzielle Unterstützung
Bitte schicken Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.
Fügen Sie dem Antrag den von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllten Arztbericht bei oder senden Sie uns Ihre aktuellen medizinischen Unterlagen in Kopie. Bitte beachten Sie dabei, dass das Datum der Erstdiagnose Ihrer Krebserkrankung aus diesen Unterlagen hervorgehen muss.
Weitere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie hier.
Infothek
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Antrag auf finanzielle Unterstützung
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Ärztlicher Befund
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Merkblatt
Laden Sie hier unser Merkblatt zum Antrag auf Finanfzielle Unterstützung für Krebskranke in Baden-Württemberg herunter.