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Finanzielle Hilfe

Voraussetzungen für die Gewährung eines finanziellen Zuschusses

Krebspatient*innen können unter den folgenden Voraussetzungen beim Krebsverband Baden-Württemberg eine finanzielle Unterstützung beantragen:

1. Eine finanzielle Unterstützung ist nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Krankheitsbeginn möglich.

2. Wohnort ist in Baden-Württemberg

3. Zur Bewilligung einer Zuwendung sind folgende monatliche Einkommensgrenzen maßgeblich:
Nach Abzug der angemessenen Miet- und Heizkosten verbleibt ein Netto-Einkommen von maximal 563 EUR (bei Alleinstehenden) bzw. 1.012 EUR (bei Ehepaaren/ eheähnlichen Gemeinschaften gemeinsam).

Die monatliche Einkommensgrenze erhöht sich bei…

Kindern bis 5 Jahren um 357 EUR
Kindern von 6 bis 13 Jahren um 390 EUR
Kindern von 14 bis 17 Jahren um 471 EUR
Kindern ab 18 Jahren (solange kindergeldbezugsberechtigt) um 451 EUR

Diese Beträge entsprechen den Bürgergeld-Regelsätzen, Stand: 01.01.2024.

4. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag  – Unterschrift nicht vergessen
  • Ausgefüllter ärztlicher Befund (Datum der Erstdiagnose muss unbedingt angegeben sein)
  • Nachweis der Mietkosten bzw. Hausbelastung (z. B. Kopie des Mietvertrags, Überweisungsträger)
  • Nachweis der Einkommen aller Haushaltsangehörigen

Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Anträge zu verlängerten Bearbeitungszeiten führen.

Antrag auf finanzielle Unterstützung

Bitte schicken Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

Fügen Sie dem Antrag den von Ihrem*r behandelnden Arzt*Ärztin ausgefüllten Arztbericht bei oder senden Sie uns Ihre aktuellen medizinischen Unterlagen in Kopie. Bitte beachten Sie dabei, dass das Datum der Erstdiagnose Ihrer Krebserkrankung aus diesen Unterlagen hervorgehen muss.

Weitere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

 

Wir danken der Eva Mayr-Stihl Stiftung für Ihre Unterstützung!

Weitere finanzielle Unterstützungs­möglichkeiten

Teilweise gewähren auch die Krebsgesellschaften in den anderen Bundesländern finanzielle Hilfen. Informieren Sie sich dafür direkt bei Ihrer Länderkrebsgesellschaft. Die Kontaktdaten finden Sie bei der Deutschen Krebsgesellschaft.

Eine finanzielle Unterstützung können Sie auch bei der Deutschen Krebshilfe in Bonn beantragen. Die genauen Informationen über die Voraussetzungen erfahren Sie direkt bei der Krebshilfe:

Deutsche Krebshilfe
Härtefonds
Buschstr. 32
53113 Bonn

Tel.: 0228 72990-94
haertefonds@krebshilfe.de

Infothek
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Antrag auf finanzielle Unterstützung

Laden Sie hier den Antrag auf finanzielle Unterstützung herunter.

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Ärztlicher Befund

Laden Sie hier unsere Vorlage für den ärztlichen Befund durch Ihren Arzt herunter.

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Merkblatt

Laden Sie hier unser Merkblatt zum Antrag auf Finanfzielle Unterstützung für Krebskranke in Baden-Württemberg herunter.