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Schmerzzentren

Etwa 1 Million Patient*innen mit chronischen Schmerzen in Baden-Württemberg benötigen eine spezielle Schmerztherapie mit der Möglichkeit einer stationären oder teilstationären Behandlung. Um die Versorgungssituation dieser Patient*innen zu verbessern, wurden in Ergänzung der niedergelassenen Schmerztherapeut*innen landesweit 4 Überregionale und 12 Regionale Schmerzzentren im Landeskrankenhausplan Baden-Württemberg ausgewiesen.

Regionale Schmerzzentren erfordern ein Krankenhaus bzw. eine vertraglich festgelegte Kooperation mit einem Krankenhaus der Mindestleistungsstufe der Zentralversorgung. Außerdem muss eine ambulante, teilstationäre und vollstationäre Behandlungseinheit mit entsprechender Vernetzung verfügbar sein. Weitere Träger wie Krankenhäuser und niedergelassene Schmerztherapeut*innen können sich an der Bildung der Regionalen Schmerzzentren beteiligen und eine entsprechende Aufgabenteilung vereinbaren. Die ausgewiesenen Regionalen Schmerzzentren kooperieren sowohl mit den niedergelassenen Schmerztherapeut*innen als auch mit den Überregionalen Schmerzzentren.

Wegen der Anforderungen an die Infrastruktur kommen als Überregionale Schmerzzentren grundsätzlich nur die Universitätskliniken in Frage, die die interdisziplinäre Versorgung von schmerztherapeutischen Problempatient*innen gewährleisten.

(Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg)

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