Gesamtvorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für vier Geschäftsjahre gewählt. Im Vorstand sind die an den Verbandszwecken interessierten Institutionen aus dem Land Baden-Württemberg vertreten. Zur Zeit gehören dem Vorstand 30 Mitglieder an. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzenden, und die stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand hat eine hauptamtliche Geschäftsführerin bestellt und ihr Aufgaben und Befugnisse im Rahmen einer Geschäftsordnung übertragen. Der Vorstand trifft grundlegende finanzielle, sachliche und organisatorische Entscheidungen und tritt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Geschäftsjahr zusammen. Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden. Der geschäftsführende Vorstand kann weitere Personen oder Institutionen, insbesondere die hauptamtliche Geschäftsführerin zur Beratung heranziehen. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg ist ständiges beratendes Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand ist für die Erledigung der laufenden Angelegenheiten des Verbandes verantwortlich.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das „Parlament“ des Verbandes. Alle grundsätzlichen Angelegenheiten werden dort beraten und beschlossen. Dazu gehören unter anderem die Wahl des Vorstandes und die Genehmigung der Jahresabschlussrechnung und des Haushaltsplanes. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
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