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Ehren­mitgliedschaft

Satzung des Krebsverbandes § 10 Ehrenmitgliedschaft

Personen, die sich um den Verband in besonderer Weise verdinet gemacht haben, können vom Vorstand auf Grund eines einstimmiges Beschlusses zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Ein Ehrenmitglied hat das Rechtzur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und sonstigen Veranstaltungen des Verbandes.

Das Ehrenmitglied hat kein Stimmrecht und ist beitragsfrei.

Ehrenmitglieder

 

Prof. Dr. med. Michael Bamberg

Prof. Dr. Walter E. Aulitzky

Vorstandsvorsitzender des Krebsverbandes von 2004 – 2018

Hubert Seiter

Ehrenamtlicher Geschäftsführer des Krebsverbandes von 1988 – 2017