Hilfe und Versorgung von ukrainischen Krebspatient*innen
Ukrainische Flüchtlinge, die medizinische Hilfe benötigen, erhalten in Deutschland zunächst eine Basisversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie gewährleistet die notwendige gesundheitliche Versorgung.
Für Krebspatientinnen und Krebspatienten bedeutet dies in der Regel, dass die erforderliche onkologische Behandlung fortgesetzt oder auch begonnen wird.
Ist es im Einzelfall aus medizinischen Gründen erforderlich, umfasst die medizinische Versorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz auch die Kosten für Transporte bei Verlegungen in andere Krankenhäuser innerhalb von Deutschland.
Wichtig für betroffene ukrainische Krebskranke:
Momentan dürfen sich Personen aus der Ukraine bis zu 90 Tage in Deutschland auch ohne Visum oder Asyl aufhalten. Wenn Sie eine medizinische Versorgung brauchen, ist es wichtig, dass Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei der Gemeinde oder Ausländerbehörde melden. Denn nur so haben Sie Zugang zu den hier genannten medizinischen Leistungen – ausgenommen hiervon sind medizinische Notfälle.
Nach der Registrierung erhalten die Menschen aus der Ukraine eine Bescheinigung (Ankunftsnachweis oder Anlaufbescheinigung) mit der sie die erforderlichen medizinischen Leistungen erhalten können.
Wichtig zu wissen:
Mit dieser Bescheinigung kann man in der Regel nicht direkt in eine Klinik oder eine ärztliche Praxis gehen.
Nicht zu lange warten
Betroffene ukrainische Krebspatienten sollten möglichst frühzeitig mit einer Klinik oder einer ärztlichen Praxis Kontakt aufnehmen, um zu klären, wie die Krebsbehandlung fortgesetzt oder begonnen werden kann.
Wie der genaue Ablauf vor Ort ist, müssen Betroffene mit der Gemeinde oder Ausländerbehörde klären. Abhängig vom Bundesland in Deutschland gibt es dazu zwei grundsätzlich unterschiedliche Verfahren:
- In einigen Bundesländern müssen sich die Menschen bei der örtlich zuständigen Stelle einen Behandlungsschein ausstellen lassen und diesen zum Arzt oder in die Klinik mitnehmen.
- In anderen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen) erhalten Geflüchtete nach einiger Zeit eine Versicherungskarte, die sie zum Arzt oder zur Klinik mitnehmen müssen.
- Die medizinische Versorgung wird dann von den behandelnden Ärzten direkt über die deutschen Krankenkassen abgerechnet.
Zudem gibt es einen Hilfsfond der Deutschen Krebshilfe (DKH) der Reise-, Aufenthaltskosten sowie sonstige Kosten von Familienmitgliedern in Höhe von bis zum 5.000 EUR übernimmt – wenn die Patienten in einem von der DKG zertifizierten Krebszentrum behandelt werden. Der Antrag muss von den Kliniken gestellt werden.
Covid-19
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können sich in Deutschland auf das Coronavirus testen und gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Auch diese Gesundheitsleistung wird bezahlt.
- Fachleute empfehlen Krebspatienten und ihren Angehörigen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Abhängig von ihrer persönlichen Erkrankungssituation gehören Krebspatienten zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf von COVID-19. Da viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine derzeit auf sehr beengtem Raum mit vielen Menschen zusammenleben, ist die Impfung für ukrainische Krebspatienten besonders wichtig.
Der Krebsinformationsdienst wird zeitnah und fortlaufend Informationen zu Ansprechpartnern einstellen, die für geflüchtete Krebspatientinnen und Krebspatienten aus der Ukraine relevant und wichtig sind.
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen mit einer behandlungsbedürftigen Tumorerkrankung können sich an onkologische Einrichtungen wenden.
Bitte wenden Sie sich an die Einrichtung, die am nächsten zu Ihrem Aufenthaltsort liegt. Alle aufgeführten Einrichtungen verfügen über große Erfahrung in der Erkennung und Behandlung von Tumorerkrankungen.
Громадяни України котрі шукають притулку у Німеччині і мають пухлинні захворювання, які потребують лікування можуть звернутися до нижче наведених закладів за медичною допомогою.
Зверніться будь ласка за місцем вашого проживання до найближчого з вказаних медичних закладів. Вказані клініки мають великий досвід у діагностиці та лікуванні онкологічних захворювань:
Sozialleistungen
Seit dem 01.06.2022 gilt:
Sollten Sie erwerbsfähig sein, unzureichendes eigenes Einkommen oder einzusetzendes Vermögen und zwischen 15 und 65 Jahre alt sein, können Sie Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragen. Bitte beachten: Für Geflüchtete aus der Ukraine, die vor dem 1. Juni 2022 vom Sozialamt Leistungen nach dem AsylbLG erhalten und die bereits eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, ist ein förmlicher Antrag nicht erforderlich. Die Betroffenen werden mit einem Schreiben über das weitere Prozedere informiert.
Ukrainische Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können weiterhin beim Sozialamt Leistungen nach dem Aslybewerbergesetz beantragen:
Infothek
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Krebskranke helfen Krebskranken – grenzenlos
Lesen Sie hier unseren Flyer zum Online-Austausch mit Urkainisch-/Russisch sprechenden onkologischen Fachkräften und Krebsbetroffenen.
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Flyer des Krebsverband Baden-Württemberg e. V.
Lesen Sie hier, wie wir geflüchteten Krebskranken helfen.